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10 Jahre Gesetz zur vertraulichen Geburt

Mitglieder des AKs von links:
Kati Simon (donum vitae), Silvia Langreder (AWO), Ulf Gronau (pro familia), Karin Aumann (Ev. Beratungszentrum), Annette Holaschke (Diakonie Hannover-Land), Andrea Hollemann (Jugendberatung Hinterhaus), Christiane Joachim (BTZ Hannover), nicht auf dem Bild: Susanne Hartmann-Ahlhorn (SKF)
Foto: Christian Degener, AWO Region Hannover e.V.
01.05.2024

Den Schwangerschaftsberatungsstellen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, sie sind erste Ansprechpartner*innen für Schwangere in Not. Frauen erhalten dort qualifizierte Beratung und Hilfe. Bei Wunsch, vertraulich zu gebären, begleiten die Berater*innen alle weiteren Schritte für eine vertrauliche Geburt. Sie nehmen die Personalien der Schwangeren vertraulich auf, verschließen diese in einem Umschlag und leiten ihn an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verwahrung weiter. Das Kind hat im Regelfall nach 16 Jahren Einsichtsrecht in den Herkunftsnachweis.
In zehn Jahren haben ca. 1.100 vertrauliche Geburten in Deutschland stattgefunden.
Im Regelfall melden sich Frauen während der Schwangerschaft in einer Beratungsstelle und besprechen ihre Situation. Die Gespräche sind ergebnisoffen und Unterstützungsmöglichkeiten werden aufgezeigt, die Schwangeren werden umfassend über den Verlauf und das Verfahren informiert sowie über die Rechte des Kindes und die mögliche Adoption aufgeklärt. Zudem steuert die Beratungsstelle den Ablauf und die Kooperation mit Gynäkolog:innen, Hebammen, Einrichtungen der Geburtshilfe, Adoptionsvermittlungsstelle und Jugendamt.
Entscheidet sich die Frau nach der Geburt um, so kann sie bis zum Ende des Adoptionsverfahrens, in der Regel dauert dieses ein Jahr, ihre Entscheidung rückgängig machen.
In der Stadt und Region Hannover haben sich verschiedene Schwangerschaftsberatungsstellen zum Arbeitskreis „Vertrauliche Geburt“ zusammengeschlossen, mit dem Ziel, sich mit allen am Verfahren beteiligten Stellen zu vernetzen und im regelmäßigen Austausch zu sein, damit durch die enge Kooperation das Hilfesystem gut funktioniert. Der Arbeitskreis bietet darüber hinaus regelmäßig Informationsveranstaltungen an.
„Wir wollen die Arbeit für Frauen, die sich in Not fühlen, intensiv fortführen, damit diese sich vertrauensvoll an uns Schwangerenberatungsstellen wenden können. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Selbstverständlich kann sich jede Person zunächst auch anonym bei uns beraten lassen.“ lautet der Tenor des Arbeitskreises.

Zehn Jahre besteht das Gesetz, das die vertrauliche Geburt in Deutschland regelt. Es ermöglicht Frauen eine sichere und medizinisch begleitete Geburt mit Vor- und Nachsorge in einer Situation, in der sie besonderen Schutz brauchen.
Aus Sicht des Arbeitskreises ist es für die weitere kompetente Gewährleistung dieses Angebots notwendig, dass

  • die Zugänge zur vertraulichen Geburt bekannter gemacht werden,
  • ausreichend finanzielle Ressourcen für Beratung zur Verfügung gestellt werden,
  • Lösungen für Beratungsbedarf an Wochenenden und Feiertagen gefunden werden.

„Wir sind selbst ein wenig gespannt, wie sich die Situation in 6 Jahren, wenn die ersten Kinder den Herkunftsnachweis öffnen, entwickeln wird.“

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Mitglieder des AKs von links:
Silvia Langreder (AWO), Karin Aumann (Ev. Beratungszentrum), Annette Holaschke (Diakonie Hannover-Land), Andrea Hollemann (Jugendberatung Hinterhaus), Ulf Gronau (pro familia), Christiane Joachim (BTZ Hannover), Kati Simon (donum vitae), nicht auf dem Bild: Susanne Hartmann-Ahlhorn (SKF)
Foto: Beate Hasse, pro familia Bst.
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