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Schulbegleitung für Grundschulkinder

An unseren Standorten der Ganztagsschulen (Egestorffschule, Brüder-Grimm-Schule) bieten wir ab dem Schuljahr 2021/2022 auch Schulbegleitung für Kinder an, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Die Rechtsgrundlage ist der § 35a SGB VIII.

Welche Kinder können eine Schulbegleitung bekommen?

Grundsätzlich wird für die Feststellung des Bedarfs ein Fachgutachten benötigt, dass eine drohende seelische Behinderung ausweist. Dazu wird festgestellt, dass die seelische Behinderung länger als ein halbes Jahr von der alterstypischen Gesundheit abweicht. I.d.R. werden hier Diagnosen aus dem ICD 10 (F00-F99 Kapitel V) als Grundlage herangezogen.

Im zweiten Schritt wird durch das Jugendamt eine Teilhabeprüfung durchgeführt. Dabei wird festgestellt, wie genau sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabe des Kindes auswirkt.

Welchen Auftrag hat eine Schulbegleitung?

Schulbegleitung ist keine therapeutische Aufgabe im eigentlichen Sinn. Die Schulbegleitung unterstützt das betroffene Kind bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei ist sie dafür verantwortlich, das Kind so zu begleiten, dass es durch die Auswirkungen der Beeinträchtigung nicht benachteiligt wird.

Wie unterstützt eine Schulbegleitung?

Das wichtigste zuerst. Am Beginn der Maßnahme steht die Beziehungsaufnahme. Zwischen dem Kind und der Schulbegleitung wird eine vertrauensvolle Beziehung etabliert. Diese bewirkt ein Sicherheitsgefühl beim Kind. Dieses Sicherheitsgefühl soll es den Kindern ermöglichen angstfrei mit Herausforderungen umzugehen.

Im weiteren Verlauf entwickelt die Schulbegleitung, unterstützt durch eine Fachberaterin, gezielt unterstützende Maßnahmen. Die Maßnahmen sind sehr individuell an den Ressourcen des Kindes ausgerichtet.

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