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BVG-Urteil ein guter Schritt!

Leistungsbezieher im Tagestreff Wunstorf auf Wohnungs- und Arbeitssuche
05.11.2019

Rainer Müller-Brandes, Diakoniepastor und Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Hannover, in einem Statement zum Spruch des Bundesverfassungsgerichts zu den "Hartz"-IV-Sanktionen am 5.11.:

"Ein guter und überfälliger Schritt: Das Bundesverfassungsgericht erkennt an, was wir täglich in den Beratungsstellen erleben und politisch lange fordern: Nicht gegen die Menschen, sondern mit denjenigen, die von Armut betroffen sind, muss die Hilfe ausgerichtet und gestaltet werden, auch wenn dies aus unterschiedlichen Gründen nicht immer leicht zu erreichen ist. Eine Streichung der Unterstützungsleistungen, zumal wenn sie gen Null geht, verletzt die Würde der betroffenen Menschen. Unsere Beratungsstellen werden weiter daran arbeiten, die Menschen in ihren Belangen zu unterstützen und zu stärken!"

Das Gericht hatte geurteilt, dass monatelange Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und ab sofort abgemildert werden müssen. Die Diakonie hat die mit den Sanktionen verfolgten Ziele von Beginn an als nicht geeignet und zumutbar für die Betroffenen - allen voran junge Menschen unter 25 Jahren und Kinder - bewertet.

Hier finden Sie eine Erklärung der Sozialverbände zum Urteil.

Das Diakonische Werk in Niedersachsen veröffentlichte ebenfalls eine Erklärung.

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