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Migrationsberatung und nachholende Integration
Zuwanderern fehlen häufig die notwendigen Kenntnisse über die gesellschaftlichenStrukturen und Bedingungen in ihrer neuen Heimat, die zur Integration notwendig sind. Deutsche Sprachkenntnisse, Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, Wohnungssuche, Sicherstellung des Lebensunterhaltes und damit die baldige Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören unabdingbar dazu.
Die Migrationsberatung fördert die Integration von Neuzuwanderern und bereits länger hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, durch die gezielte Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses insbesondere Neuzugewanderten zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.
Die Migrations(erst)beratung richtet sich an neu zugewanderte erwachsene Migrant/innen und ihre Kinder bis zu 12 Jahren. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer steht auch unter 27jährigen Zuwanderern offen, wenn sie typische Probleme erwachsener Zuwanderer haben, die besser von den Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet werden können. Sie begleitet die ersten Schritte in der neuen Heimat. Dieses zeitlich befristete bedarfsorientierte Erstberatungsangebot richtet sich an Migrant/innen in den ersten drei Jahren ihres auf Dauer angelegten Aufenthaltes oder in Krisensituationen. Anwendung findet hier das Case Management.
Es wird ergänzt durch Beratung und Angebote der nachholenden Integration, die auch Migrant/innen in Anspruch nehmen können, die schon länger in Deutschland leben.
Aufgabe der Migrationsberatung ist neben der bedarfsorientierten Einzelfallbegleitung die Kooperation und Vernetzung mit relevanten Diensten und Behörden sowie die Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner.
Gefördert aus Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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Uwe Ballstädt
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