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Suchtkrankenhilfe für Betriebe und Institutionen
Durch Alkoholkonsum am Arbeitsplatz entstehen der Volkswirtschaft erhebliche Verluste.
Durch verringerte Produktivität, Folgekosten von Unfällen und Straftaten sowie die Belastung des Gesundheitswesens beträgt der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Alkohol rund 20,6 Mrd. Euro, wovon allein 7 Mrd. Euro auf die alkoholbedingten Sterbefälle entfallen (ca. 42.000 jährlich). Hierzu einige konkrete Fakten, die sich jeweils auf nur auf Deutschland beziehen
(vgl. DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg): "Alkohol". 4. Aufl. 2004):
• Etwa 4,3 Mio. Menschen trinken täglich Alkohol am Arbeitsplatz.
• Von insgesamt 39,1 Mio. Arbeitnehmern sind etwa zwei Mio. alkoholkrank
• der Anteil der alkoholgefährdeten Beschäftigten liegt in den Betrieben bei 10%
• Der Altersschwerpunkt alkoholabhängiger Menschen liegt zwischen 30 und 50
Jahren (65% der Männer, 35% der Frauen)
• etwa 25 bis 30% der Arbeits- und Wegeunfälle gelten als alkohol- und/oder medikamentenbedingt
• Bei Abhängigkeitskranken ist mit einer suchtbedingten Minderleistung von rund 25% zu rechnen, d.h. sie können nur drei Viertel ihrer normalen Arbeitsleistung erbringen.
• Die Fehlzeiten bei Alkoholkranken liegen im Schnitt 16-mal höher als bei Nichtabhängigen.
• Alkoholkranke sind 2,5 mal häufiger krank als Nichtabhängige.
• Alkoholkranke sind drei Mal so häufig in Betriebsunfälle verwickelt wie Nichtabhängige.
• Bis zu 30% der Arbeitsunfälle - rund 468 000 Unfälle pro Jahr - ereignen sich unter Alkoholeinfluss
In einem Betrieb mit 1.000 Beschäftigten entstehen durch die benannten Folgen und Wirkungen von Alkohol am Arbeitsplatz jährlich im Durchschnitt Kosten in Höhe von fast 400.000 Euro.
Die Fachstelle für Sucht- und Suchtprävention arbeitet seit vielen Jahren mit Betrieben und Behörden in der Region Hannover zusammen. telefonische und persönlicheWir sind Ansprechpartner und helfen durch
• Schulungen und Fortbildungen für Führungskräfte,
• professionelle Beratung und Unterstützung, auch bei der Umsetzung von „Dienstvereinbarungen "Sucht“,
• ambulante Behandlung gefährdeter oder abhängiger Arbeitnehmer/-innen aus den einzelnen Betrieben,
• durch Beratung und Betreuung wichtiger Bezugspersonen und Angehöriger im Betrieb und außerhalb,
• Vermittlung in Krankenhäuser und Fachkliniken,
• Unterstützung betrieblicher Präventionsmaßnahmen und Nachsorge.
z.B.: Vorbereitung eines kritischen Gesprächs:
o Alkoholbedingte Auffälligkeiten
o Das Prinzip des konstruktiven Drucks
o Gesprächsregeln und Inhalte des Gesprächs
o Vor- und Nachbereitung des Gesprächs
o Externe Hilfsangebote
Eine neue Studie der Leibniz-Universität Hannover
belegt, dass vor allem Frauen mit Stress im Beruf Alkohol als Mittel zur psychischen Entlastung nutzen. Gefährdet seien nicht zuletzt hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen, die im Job unter besonderem Druck stehen. Viele Frauen, die beruflich stark gefordert sind, stünden gleichzeitig durch familiäre Pflichten unter Druck. Zu der psychosozialen Belastung am Arbeitsplatz komme zusätzlich der zu Hause.
Kontakt
Diakonisches Werk Stadtverband Hannover
Angela Frankenberger
Burgstr. 10
30159 Hannover
VOICETel: 0511-3687-148
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